Philosophie des gründers, strategische Ziele und Zielsetzungen Neue Medien Partner

Neue Medien Partner denkt und handelt partnerschaftlich und Nachhaltig, kunden- und lösungsorientiert, Zielgruppen- und branchengerichtet.

Neue Medien Partner Gründer Markus Moriggl hat sich zum Ziel gesetzt, Digitalisierung, Mobilität und Innovation in Unternehmen voranzutreiben.

Meinen Kund:innen, Mandant:innen und Abonnent:innen, zu denen sowohl kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sowie Vereine und Verbände, als auch Funktions-Abteilungen und Unternehmensbereiche in größeren Unternehmen zählen, bieten wir – meine Business Partner und ich – im partnerschaftlichen Consulting- oder Fachhandels- und Dienstleistungs-Verbund -Beratungsleistungen, Lösungen und Inhalte, Lösungsentwicklung sowie Mehrwert-generierende Unternehmens-Dienstleistungen, bei Interesse und Bedarf auch den Bezug, Einkauf und Verkauf von Produkten, Hilfsmitteln (Tools) und Services als autorisierter Fachhändler.

„Gemeinschaftlich stärker“

Wir arbeiten und kooperieren in einem Bündnis und Netzwerk sowohl erfahrener, als auch kreativer Business Partner, von denen letztendlich unsere Mandanten und Kunden profitieren sollen. Wir streben „Win-Win-Win-Situationen“ an.

Angesichts des hohen Grades an Aktualisierungsbedarfs, sowohl in technischer, als auch in inhaltlicher Sicht, und einer langjährigen, positiven Erfahrung mit Abonnement- und Club-Systemen favorisieren wir diese Form der Bezugs- und Kundenbindungs-Beziehungen, zumal wir damit unseren Kund:innen bestmögliche Convenience und Services zu deren Vorteil bieten können. Neue Medien Partner – Abonnements werden daher Vorteilsabonnements genannt.

Unsere Neukunden werden i.d.R. mit Starter-Vorteilen und einmaligen Einstiegsrabatten in unser exklusives Neue Medien Partner – Vorteilsabonnement zu fairen Konditionen eingeführt.

Bei unseren Bestandskunden und Vorteilsabonnenten bedanken wir uns für ihre Treue mit einem individuellen Treue-Bonus, partnerschaftlichen (Sonder-) Konditionen, Jahresgaben und Extras. Alle Vorteile unterliegen einem Gremienvorbehalt und sind von Art der Produkte und des Abonnements abhängig.

Kleine und mittlere Unternehmen betreuen wir individuell und partnerschaftlich mit fachmännischem Wissen und Kunden-Service, z.B. als zertifizierter Lexware-Partner und lexware office Coach. Das Experten- und Fachwissen wird regelmäßig auf Aktualität geschult, geprüft und zertifiziert.

Wir vertreten die Interessen unserer Vorteilsabonnent:innen und Mandanten gegenüber dem Hersteller weitestgehend, kundenseitige Verbesserungsvorschläge werden optional in deren Prioritätenliste zur Programmierung integriert.

Wir kaufen für unsere Vorteilsabonnent:innen ausschließlich Original-Software und Services ein, z.B. von Lexware als autorisierter Fachhändler zu Partner-/Fachhändler-Konditionen. Wir lehnen uns stark an Hersteller-Vorgaben und Vorteile, z.B. Aktualitätsgarantien, Produkt-Garantien, technische Service-Optionen, optionale Schulungs- und Webinar-Teilnahmeoptionen etc. an und informieren darüber.

Für die Cloud-basierten Lösungen Lexware Office (ehemals Lexoffice) und CMO LexCloud gelten gesonderte Bezugsformen, i.d.R. per Zugang über Affiliate Buttons auf deren Seiten. Auch die AGB sind gesondert aufgeführt und eigenständig gültig, für lexware Office siehe unter Lexware Office AGB

Unsere Vorteilsabonnenten, z.B. von Business Software nutzen die Leistungen des Software-Herstellers i.d.R. im Rahmen eines Jahres-Abonnements technisch und inhaltlich in vollem Umfang, soweit es der Hersteller im Zuge der Geschäfts-, Partner- und Garantie-Vereinbarungen zulässt.

Vorteilsabonnenten erhalten im Vergleich zu einer 365-Tage-Version Kundenservice und Mehrwert-Vorteile, sowie meist vergünstigte Aktions- und Treue-Konditionen. Apps basieren i.d.R. auf Monatsabonnements mit kürzerer Laufzeit. Die Bedingungen und Konditionen einzelner Produkte und Lösungen, Hersteller, Dienstleister und Business Partner können abweichen, werden jedoch vorab angeboten und gemeinsam vereinbart, sofern diese mandanten- / kundenseitig nicht direkt angefragt und eindeutig vorgegeben, und beiderseitig akzeptiert wurden.

Anspruch auf Mehrwertleistungen und Kundenvorteile im Rahmen der Kundenbindungsprogramme erwerben unsere Kund:innen mit Wirksamkeit unserer vertraglich vereinbarten Kundenbeziehung, durch Annahme eines regulären Angebotes, Nutzung von Aktions- oder Treuevorteilen, durch Auslösen einer verbindlichen Bestellung nach Registrierung und anschließender Annahme der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung unsererseits. Ein allgemeiner, automatisch erworbener Anspruch auf Vorteilsleistungen besteht nicht.

Dabei stimmen sie den individuellen Bedingungen des Neue Medien Partner Vorteilsabonnements zu und akzeptieren subsidiär die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Garantievereinbarungen sowie Datenschutz-Bestimmungen relevanter Hersteller, Stakeholder und gegebenenfalls zusätzlicher (Sub-) Dienstleister. Die AGB sind in ihrer aktuellsten Form auf den jeweiligen Webseiten der Hersteller / Stakeholder online einzusehen und gültig,

z.B. Lexware AGB, BesoMobile AGB, ibeq-AGB, AIH-AGB, Systementwicklung-IT, cobra AGB, etc.

Wir öffnen Türen: Lex-Optim – Lexware-Ergänzungsprogramme, Apps und Software-Tools.

Vorteilsabonnent:innen können optional unser z.T. exklusives Mehrwert-Programm Lex-Optim in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die Tagesarbeit von Lexware PRO/Premium-Anwender:innen mit spezieller Software und Tools zu vereinfachen und zu erleichtern, sowie Programme zur Verfügung zu stellen, die nicht für den Massenbedarf bestimmt sind, sondern vorrangig einem Zweck als unternehmensindividuelle Lösung dienen.

Auf unseren Webseiten und in sozialen Medien erhalten sie Zugang zu Informationen und vorteilhaften Einkaufsoptionen von Software und Medien, Apps, Software-Tools , Ergänzungs- und Spezialsoftware – u.a. entwickelt, programmiert und gepflegt von autorisierten, zertifizierten Lexware-Partnern. Damit werden dauerhaft Funktionalität, Datensicherheit und Hersteller-Garantien, mindestens über die Laufzeit des Vorteilsabonnements, aufrecht erhalten. Vereinbarungen der jeweiligen Hersteller und Partner sind unterschiedlich und können abweichen. Bitte beachten Sie AGB, Produktinformationen, Garantie- und sonstige Vereinbarungen der Hersteller und angeschlossenen Bündnis- und Netzwerkpartner.

Consulting und Marketing ServiceS

Wir bieten unseren Kund:innen und Abonnent:innen exklusiv und optional weitere Mehrwert-Leistungen an, z.B. individuelle, persönliche Beratung als Consulting Service oder Marketing Services in Form partnerschaftlicher Agentur-Dienstleistungen.

Auf Anfrage lösen wir individuelle Software-, Media und Marketing-Probleme, prüfen Ist-Situation und Rahmenbedingungen, recherchieren nach Potenzialen und individuellen Lösungen oder entwickeln diese gemeinsam mit unseren Kunden und Business Partnern

– von der Business- / Prozess-Analyse und -Optimierung/Lösungsdesign, Erarbeitung und Umsetzung individueller Konzepte, Empfehlungen und Lösungen über Entwicklung und Bereitstellung unternehmensindividueller Einzelanwendungen und Schnittstellen bis zur Bereitstellung am Markt existierender Medien, Media Services und Software-Lösungen

– Entwicklung und Bereitstellung audiovisueller, immersiver und interaktiver Medien, Sales & Marketing-Services über die Neue Medien Fabrik – plus Einkaufsoption von Werbeartikeln und Zubehör, Media Beratung und Services, Teilnahmeoption an Marketing-Kampagnen, Buchung von Live Events und Keynote Speaker zu Vorteilskonditionen.

Vorteilsabonnement. Konditionen und individuelle Vereinbarungen

Die im Folgenden genannten Bedingungen zum Vorteilsabonnement gelten als Vereinbarung mit Abonnent:innen, Kunden und Kundinnen mit (Vorteils-)Abonnement-Vereinbarungen unserer Produkte, Inhalte und Services, welche entweder in Eigenregie oder über verbundene Business Partner und alle Kanäle entwickelt, geliefert, geleistet und / oder vertrieben werden.

Sie gelten, sofern nicht explizit genannt und abweichend, für alle über Neue Medien Partner vertriebenen Projekte, Marken und Websites.

Haufe-Lexware Software

Wir gewähren das Lexware-Vorteilsabonnement auf Grundlage unserer autorisierten Lexware-Partnerschaft und unserer vertraglichen Vereinbarung mit unseren Kunden über ein Abonnement mit unbegrenzter Laufzeit und Kündigungsrecht. Für Neukunden gilt im Vorteilsabonnement mit Jahresvereinbarung eine Mindestbezugsdauer von Lexware-Produkten von einem Jahr (365 Tage) und Abonnement-Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird zwischen unseren Kunden, d.h. Geschäftskunden bzw. Gewerbetreibende, im Folgenden „Vorteilsabonnent“ genannt, und mit Neue Medien Partner | Markus Moriggl geschlossen.

Neue Medien Partner ist nicht Hersteller, z.B. von Haufe-Lexware Waren und Software, Partner-Tools, Lexware Ergänzungssoftware, sowie sonstiger Software und Spezialsoftware, auch verbundener Unternehmen und Marken. Herstellerseitig gelten die jeweils relevanten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Garantie-Vereinbarungen.

Für Lexware Partner, lexware office Coaches bzw. autorisierte Fachhändler der Haufe-Lexware-Produkte, sowie Reseller von Lexware Ergänzungsprogrammen und Software-Tools, können in der Regel je Software und Hersteller gesonderte Vereinbarungen gelten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsgarantien, individuelle Vereinbarungen etc. der Hersteller und Business Partner können als aktuelle Versionen auf deren Firmenwebseiten eingesehen und per E-Mail angefordert werden. Das gilt insbesondere auch für Lexware Ergänzungsprogramme, Tools und andere Software-Programme – siehe oben.

Neue Medien Partner ist zertifizierter Lexware Silber Partner bzw. autorisierter Fachhändler der Haufe-Lexware-Gruppe, sowie lexware office Coach, Reseller von Haufe-Lexware elektronisches Fahrtenbuch by Vimcar.

Neue Medien Partner vertreibt autorisiert Partner-Lösungen, Software und Software Tools und Ergänzungs-Software als Fachhändler der jeweiligen Hersteller und Auftraggeber im Auftrag seiner B2B-Kund:innen.

Partner-Software Tools und Ergänzungssoftware können zusätzlich und, je nach Hersteller, Artikel bzw. je nach Vertriebsweg und Aktion, zu unterschiedlichen Konditionen geliefert werden. Diese werden als Einzellieferung oder in verschiedenen Liefer-Rhythmen im Abonnement bereitgestellt. Je nach Hersteller können Preise und Konditionen sowie Kündigungsfristen unterschiedlich sein. Hierzu sind die jeweils gültigen Preisangaben und Hinweise zu Konditionen zu beachten. Auch Abo-Vereinbarungen können abweichen, sofern die Produkte und Lösungen nicht im Rahmen eines Vorteilsabonnements standardmäßig vertrieben werden. Daher akzeptiert der Kunde, um die genannten Produkte optimal nutzen zu können, mit der Annahme eines Angebots bzw. einer Auftragsbestätigung sowohl die jeweiligen Hersteller-AGB, Lizenz- und Garantie-Bestimmungen, einsehbar online auf deren Webseiten, z.B. unter Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), deren Nutzungsvereinbarungen, als auch vorrangig die Bedingungen verbundenen Business Partners und Fachhandelspartners im Rahmen eines Vorteilsabonnements.

Hinsichtlich der Nutzung der Lexware Produkte und besonderen Regelungen für SAAS-Lösungen – inklusive Vertragsgegenstand, Mitwirkungspflichten, Vergütungsanpassungen, Sperrung von Daten, Leistungsänderungen, Mängelrechtssituation und Schutzrechte Dritter, Lieferzeit und Lieferkonditionen, Zugang zu Online-Produkten, Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei einigen speziellen Produkten, sowie etwaige Widerrufsfolgen inklusive besondere Hinweise und Kostentragungs-Vereinbarung, Eigentumsvorbehalt und Urheber-/ Nutzungsrechte, Gewährleistungs- und Haftungsregelungen, Vertragsübernahmen und Besondere Bedingungen für Haufe-Lexware elektronisches Fahrtenbuch by Vimcar inklusive Altbatterien und Elektrogeräte-Regelung, Support und Vimcar Lizenzbestimmungen – gelten subsidiär die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Herstellers und als Gerichtsstand Freiburg (einsehbar auf der Webseite der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / AGB).

Service Partner und Fachhandels-Partner haften nicht für mögliche Schäden, die durch den Betrieb der Software oder deren Installation in der Systemumgebung des Kunden, insbesondere in Computernetzwerken entstehen können. Der Kunden gewährt im Rahmen von Support Services den nötigen Zugang zu Servern und Geräten, und akzeptiert die Bedingungen für Datenschutz und zur Datenverarbeitung.

Jegliche Haftung seitens Neue Medien Partner für den möglichen Verlust bzw. die reparatur- oder installationsbedingte Löschung von Daten / Inhalten ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Bestellung / AUFTRAGS- und Zahlungsbedingungen

Neue Medien Partner verwaltet Kunden-Accounts und Abonnements zur Aufrechterhaltung der Geschäfts- und Kundenbeziehung, zur Abwicklung und Umsetzung von Vorteilsabonnements, inklusive Verkaufs- und Zahlungsabwicklung sowie Produkt- und Kundeninformationen. Zu diesem Zweck werden Kundendaten bis auf Widerruf gespeichert. Datenschutzhinweise sind auf der Firmenwebseite ersichtlich und abrufbar.

Der Standard-Stundensatz für technischen Support / technische Services (Lexware Installationsservice, Fernwartungs-Aufträge, Technik, etc.) beträgt derzeit 95,- (Lexware-Installation) bis 140,- Euro netto zzgl. gesetzl. MwSt. Auf Anfrage sind individuelle Vereinbarungen möglich.

Consulting-Service (Individuelle Beratung, Schulung / Trainings etc.), Solution Design (Lösungs-, Konzeptentwicklung) und Business Development Services, sind wie folgt zu vergüten: 49,50 € für die ersten 30 Minuten inkl. Anfahrts-/ Fernservice-Pauschale, danach mit 140,00 EURO pro Arbeitsstunde und Projekt-Umfang, oder projektbasiert per Pauschal-Vereinbarung pro Modul / Paket / Schulungseinheit, jeweils netto zzgl. MwSt., Anreise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Agenturdienstleistungen und Sales Support & Services werden gesondert vereinbart.

Gesonderte individuelle Vereinbarungen, z.B. bei komplexeren oder längerfristigen Projekten bleiben vorbehalten. Individuelle Vereinbarungen mit Bestandskunden und Vorteilsabonnent:innen bleiben vorbehalten.

Sofern Hersteller und/oder externe Sub-Dienstleister oder Business Partner eingebunden werden, können Konditionen abweichen, beziehungsweise deren, gesonderte Vereinbarungen, Vergütungssätze und Konditionen gelten.

Die Darstellung von Produkt-Angeboten auf unseren Webseiten und in sozialen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

Durch den Download von Testversionen können weitere Kosten, z.B. Übertragungskosten entstehen.

Durch Anklicken eines Buttons „Kaufen“ / „Zahlungspflichtig bestellen“ o.ä. wird eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren abgegeben. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Bestellung wird mittels Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail, Brief oder durch Auslieferung der Ware, i.d.R. innerhalb von 1 bis 5 Werktagen ausgeführt.

Der Vertragstext wird bei elektronischen Bestellungen per Internet nach Vertragsschluss gespeichert und kann vom Kunden bei Neue Medien Partner abgerufen werden. Zur Auftrags-Abwicklung werden datenschutz-konform kundenindividuelle Daten gespeichert. Datenschutz-Hinweise auf unserer Webseite. Ansonsten gelten weiterhin klassische Bestellwege per Telefon und auf schriftlichem Wege (Versandhandel). Für Online-Portale gelten gesonderte Regeln und Vereinbarungen.


Den festgelegten Abonnementbetrag und sonstige Beiträge zahlen Neukunden generell, Kunden und Vorteilsabonnenten nach Vereinbarung im Voraus (Vorkasse). Im Einzelfall kann als Zahlungsmethode auch die Bezahlung per SEPA-Überweisung, per Rechnung oder, sofern angegeben, auch per Kreditkarte und über PayPal-Konten vereinbart werden.


Die Lieferung erfolgt zu dem jeweils gültigen Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Gewerbekunden, und zum Bruttopreis (inkl. MwSt.) bei einigen Produkten, Privatkunden-ähnlichen Verhältnissen, z.B. Mitarbeiter:innen, die diese, ohne unser Wissen, zu privaten Zwecken einsetzen oder nutzen. Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweiligen Preise für die Produkte auch bei bestehenden Abonnement-/ Update-Services in angemessener Weise anzupassen. Dieses Preis-Anpassungsrecht gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Produktions-, Versand- und Lohnkosten, Lizenzen und Vereinbarungen unserer Lieferanten und Business Partner.

Soweit verfügbar, wird die bestellte Ware oder Dienstleistung unverzüglich, in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen bearbeitet und anschliessend ausgeliefert oder erbracht. Wir haften nicht für hersteller- und Service Partner bedingte Lieferverzögerungen, Nichtlieferung oder für sonstige Gründe, die zu einer verspäteten oder unmöglichen Lieferung führen sollten. Wir behalten uns vor, von der Ausführung einer Bestellung abzusehen, wenn die Ware oder Dienstleistung nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist bzw. nicht bereitgestellt oder ausgeliefert werden kann. In diesem Fall wird der Kunde von uns oder vom Hersteller über die Nichtverfügbarkeit informiert. Tagesgenaue Liefertermine werden schriftlich vereinbart.

Sofern die Bestellung online erfolgt, ist der Liefertermin dem Online-Angebot und/oder letztendlich dem Bestellangebot zu entnehmen.

Software und Loseblattwerke befinden sich bei Lieferung auf dem aktuellen Stand. Damit dieses aktuell und vollumfänglich nutzbar bleibt, nimmt der Kunde entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung automatisch am Abonnement- / Update-Service bzw. Aktualisierungs-Service teil. Umfang und Preis der jeweiligen Updates bzw. Ergänzungslieferungen entsprechen den Angaben im Bestellangebot (Internet-Shop, Webseite, Produktkatalog etc.).

Zur Abnahme der Lieferung im Rahmen des Aktualisierungs-Service ist der Kunde nicht verpflichtet, sofern die Rücksendung innerhalb (geschäfts-)üblicher Frist erfolgt. Sofern der Kunde eine Software mit einer 365-Tage-Lizenz erworben hat, erhält er ein auf 365-Tage, beginnend am Datum der Installation, beschränktes Nutzungsrecht der Software. Nach Ablauf dieser 365 Tage ist die Software nur noch stark eingeschränkt nutzbar.

Der Kunde hat mitunter die Möglichkeit, auf Inhalte von Drittanbietern zuzugreifen. Hierzu wird er eventuell auf Server dieser Drittanbieter umgeleitet. Sollten für die Inhalte der Drittanbieter zusätzliche Kosten entstehen (z.B. pay per document), wird der Kunde durch entsprechende Hinweise darauf hingewiesen.

Da Neue Medien Partner – Vorteilsabonnements i.d.R. als Jahresabonnement vereinbart werden, werden Leistungen auf das Gesamt-Jahr bezogen kalkuliert und erbracht, unabhängig davon, ob sie vom Abonnenten in Anspruch genommen werden oder nicht.

Sofern ein Miniabo, Einführungs- oder Testabonnement angeboten und kundenseitig in Anspruch genommen wird, gilt zunächst eine geringere vereinbarte Laufzeit des Abonnements, z.B. 30 Tage. In diesem Zeitraum kann der Kunde das einzelne Produkt oder mehrere Produkte eingehend testen und nutzen. Es besteht die Möglichkeit, den weiteren Bezug durch schriftliche Kündigung (Brief, Fax, E-Mail) formlos und ohne Begründung zu beenden. Ansonsten geht nach Ablauf das Miniabo in ein reguläres Jahres-Vorteilsabonnement mit unbestimmter Laufzeit über und die Laufzeit verlängert sich auf eine Mindestlaufzeit von 365 Tagen. Hierbei gelten die hier aufgeführten Bedingungen für ein Vorteilsabonnement.


Falls Dankeschön-Artikel oder Geschenkzugaben gratis angeboten werden, darf der Kunde diese behalten, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf.

Den festgelegten Abonnementbetrag und sonstige Beiträge zahlt der Kunde / Vorteilsabonnent generell im Voraus (Vorkasse) an Neue Medien Partner. Individuelle Vereinbarungen sind möglich.

Eine Auszahlung von Restbeträgen, z.B. nach ordnungsgemäßer Kündigung, Tod des Abonnenten oder Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen seitens des Abonnenten erfolgt nur dann, wenn es vereinbarungsgemäß ist.


Rechnungen sind nach Fälligkeit – im Regelfall mit Zusendung – vorab oder sofort zahlbar ohne Abzug.


Bei Bankeinzug wird der Rechnungsbetrag circa 14 Tage nach Rechnungsdatum vom angegebenen Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt, sie können dem Kunden per Brief, Telefax oder E-Mail zugesandt werden.


Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot oder den Gebühren der Carrier und Provider zu entnehmen.

Ist der Vorteilsabonnent mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so erhält dieser voraussichtlich keine Produkte und keine Updates mehr, riskiert fehlerhafte Ergebnisse.

Außerdem kann der Hersteller, auch im Auftrag von Neue Medien Partner, Abonnenten im Fortgang den Zugang zur Software entziehen, wichtige Funktionen und Schnittstellen der Software sperren. Es besteht dann lediglich ein Zugriff auf eigene Daten. Die Funktionalität der Software ist jedoch erheblich eingeschränkt bzw. nicht mehr garantiert. Für einen etwaigen Verlust von Daten / Inhalten als Ursache oder Folge haftet dann ausschließlich der Abonnent selbst. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Schaden grob vorsätzlich verursacht wurde.

Für Sonderaktionen, Neukunden- und Freundschaftswerbung können separate Vereinbarungen getroffen werden.
Es werden i.d.R. nur Business-To-Business-Geschäfte abgewickelt.

Vorteilsabonnement und sonstige
OBLIEGENHEITEN / LEISTUNGSSTÖRUNGEN / HAFTUNG / VERGÜTUNG / RÜCKTRITT

Geschäfts- / Gewerbekunden haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Widerrufsrecht.

Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten einer Rücksendung von Waren.

Online-Artikel, Downloads und ESD-Produkte / Software setzen eine Freischaltung und Personalisierung mittels persönlichem Schlüssel, Code, Passwort o.ä. voraus und können daher nicht zurückgesendet oder zurückgegeben werden, auch zur Einhaltung von Datenschutz-Regeln.

Ist der Vorteilsabonnent mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so erhält dieser keine Updates mehr und riskiert fehlerhafte Ergebnisse.

Außerdem kann der Hersteller, auch im Auftrage von Neue Medien Partner Abonnenten im Fortgang den Zugang zur Software entziehen, wichtige Funktionen und Schnittstellen der Software sperren. Es besteht dann lediglich ein Zugriff auf eigene Daten. Die Funktionalität der Software ist jedoch erheblich eingeschränkt bzw. nicht mehr garantiert. Für einen etwaigen Verlust von Daten / Inhalten als Ursache oder Folge haftet dann ausschließlich der Auftragnehmer selbst. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Schaden grob vorsätzlich seitens des Auftraggebers oder Lieferanten verursacht wurde.

VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNG

Das Haufe-Lexware-Jahresabonnement ist eine Vereinbarung mit Lieferung auf unbestimmte Zeit. Es startet i.d.R. mit dem Bezug der Waren oder eines anderweitig vereinbarten Abonnementbeginns. Für die Nutzung während der Mindestnutzungs- / Mindestbezugsdauer sind die Beiträge im Voraus vollständig zu vergüten.

Bei einigen Lexware Tools und Spezial-Software, die im Rahmen von Lex-Extras und Lex-Optim angeboten und häufig von Lexware Partnern programmiert und entwickelt werden, orientiert sich der Update-Rhythmus i.d.R. an der Veröffentlichung der relevanten Hersteller-Version (Master Release), z.B. von Lexware. In der Regel findet dieser in jährlichem Rhythmus statt, kann aber von diesem und vom Veröffentlichungszeitpunkt abweichen. Die meisten dieser Spezialsoftware-Editionen und Tools sind mit dem Wechsel der Lexware-Version aufgrund wesentlicher Programmänderungen nicht mehr funktionstüchtig und benötigen daher ein Update.

Bei einem Vertrag über die fortlaufende Lieferung auf unbestimmte Zeit (Vorteilsabonnement-/Update-Service) kann der Vertrag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, soweit der Vertrag keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält, zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Etwaige nach der Beendigung des Vertrags noch erhaltene Lieferungen sind zurückzugeben.

Die Bezugsdauer / Vertragsdauer im Vorteilsabonnement beträgt mindestens ein Jahr (365 Tage). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er zu dem vereinbarten Vertragsablauf nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Sofern eine Software mit einer 365-Tage Lizenz erworben wurde, ist diese nach Kündigung nur noch stark eingeschränkt nutzbar. Sie können das Vorteilsabonnement jederzeit zum ersten eines jeden Monats in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) mit Wirkung für die Zukunft zum Ende der vereinbarten Bezugszeit kündigen, soweit vertraglich keine besonderen Kündigungsfristen vereinbart worden sind.

Soweit der Aktualisierungs-Service vereinbart wurde, kann auch dieser jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.

Etwaige noch nicht bezahlte Lieferungen können kostenfrei zurückzugeben werden, sofern die Kündigung unverzüglich nach dem Lieferzeitpunkt erfolgt.

Ist eine Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestbezugs-/Mindest-Nutzungsdauer automatisch um die jeweilige im Bestellangebot genannte Dauer, maximal um ein (1) Jahr.

Jede Kündigung hat formlos, aber in lesbarer Textform (Brief, Telefax, E-Mail) gegenüber Neue Medien Partner zu erfolgen. Darüber hinaus können bei den meisten Produkten Kündigungen / Abbestellungen im Kundenkonto (online) vorgenommen werden. Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung. Eine Kündigung gegenüber dem Hersteller ist nicht ausreichend und nicht wirksam. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer automatisch.

Die Kündigung muss uns aus administrativen Gründen spätestens 32 Werktage vor dem Kündigungstermin bzw. vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Abonnements zugegangen sein! Im Falle einer wirksamen kundenseitigen Kündigung hat der Kunde bis zum Ende der vertraglichen Restlaufzeit weiterhin Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Sofern eine Software mit einer 365-Tage Lizenz erworben wurde, ist diese nach Ablauf der vertraglichen Restlaufzeit nur noch stark eingeschränkt nutzbar.

Im Falle einer Kündigung des Vorteilsabonnements wird der Stakeholder, i.d.R. der Hersteller/ Lieferant umgehend darüber informiert. Die Einstellung der Produktbelieferung und Services erfolgen zeitnah, spätestens zum Laufzeitende und mit detaillierter Angabe nach schriftlicher Bestätigung durch den Hersteller bzw. Lieferanten.

Das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen bleibt vorbehalten.

Die Kündigung des Abonnements schließt nicht automatisch eine gleichzeitige Kündigung mehrere Produkte bzw. Abonnements, z.B. weiterer Abonnements im DUO oder TRIO Vorteilspack, im HuckePack-Angebot, von Ergänzungssoftware, Lexware Tools bzw. sonstiger Produkte und Leistungen ein. Diese müssen, sofern erforderlich, separat und einzeln, ggf. zu anderweitigen Bedingungen gekündigt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den zu Grunde liegenden Bedingungen.

Eine Kündigung des Vorteilsabonnements kann formfrei schriftlich, per e-Mail oder Brief versendet werden. Um diese dem Abonnenten bzw. Kunden korrekt zuordnen zu können und um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, empfiehlt es sich, den Grund und Angaben zum Abonnement mit Vorname, Name, Kontaktinformationen und sofern vorhanden, die Kunden- oder Seriennummer mitzuteilen.

Der folgende Kündigungs-Button verlinkt auf die e-Mail-Software im System, z.B. Microsoft Office und muss ggf. nochmals aus der Kommunikationssoftware heraus versendet werden. Nach Eingang der Kündigung erhalten Sie eine Bestätigung per e-Mail. Kündigungen eines Vorteilsabonnements sind formlos zu richten an:

Eine Kündigung des Vorteilsabonnements durch Neue Medien Partner kann jederzeit fristlos, mit sofortiger Wirkung zum Monatsende formlos erfolgen, jedoch in Textform inklusive Nennung des Vertragsinhabers.

Eine fristlose Kündigung seitens Neue Medien Partner mit sofortiger Wirkung oder ein Weiterverkauf des Vorteilsabonnements an Dritte – kann auch dann noch erfolgen, wenn Neue Medien Partner kein autorisierter Geschäftspartner mehr sein sollte bzw. nicht mehr als Vertragspartner, z.B. von Haufe-Lexware tätig sein sollte. In diesem Falle ist im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, inwieweit das gültige Abonnement vom Hersteller oder einem anderen Käufer direkt übernommen und fortgeführt werden kann. Ein Anrecht auf Schadensersatz, Restansprüche oder vergleichbare Forderungen gegenüber Neue Medien Partner besteht nicht. Neue Medien Partner haftet nicht für Altlasten oder aus einem Wechsel entstehende Kosten und Gebühren.

AGB, Garantie-Vereinbarungen und sonstige Bedingungen, Konditionen und Verträge des Herstellers und Lieferanten, z.B. Haufe-Lexware oder Lexware-Partner, ggf. als Dritte, gelten unabhängig von diesen Vereinbarungen und im Falle einer Kündigung des Abonnements weiter, und solange, bis der Kündigungstermin und das Abo-Ende final in schriftlicher Form mit Wirkung zum Ende der Bezugsdauer gegenüber Neue Medien Partner bestätigt worden ist.

Bitte beachten Sie Urheber-/Nutzungsrechte, Gewährleistung und Haftung – i.d.R. einzusehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), z.B. des Herstellers Haufe-Lexware – unter www.lexware.de/agb

Für SAAS-Lösungen gelten besondere Geschäftsbedingungen.

BEITRAGSANPASSUNG

Auf die Möglichkeit einer Beitragsanpassung, auch während eines laufenden Bezugsjahres, wird hingewiesen.

Sofern diese mit einer Erhöhung um mehr als 10 Prozent gegenüber dem bisherigen Beitrag einhergeht, gelten besondere Rücktritts- und Sonderkündigungsrechte, die sechs Wochen vorher mitgeteilt werden.

Fälligkeit der Zahlung | Rücktritt | Rechtzeitigkeit der Zahlung beim SEPA-Lastschriftverfahren

Abonnementgebühren (Beitrag) sind im Voraus, d.h. vor Beginn der Bezugsdauer vollständig, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu vergüten. Sofern der erste oder einmalige Betrag nicht rechtzeitig bezahlt worden ist, kann Neue Medien Partner vom Vertrag zurücktreten.

Ist die Einziehung eines Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird.

Konnte der fällige Beitrag ohne eigenes Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer von uns in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.

WECHSEL EINES KUNDENVERHÄLTNISSES

Falls Kunden bereits ein Abonnement bei Lexware, einem Fachhändler oder einem Distributor bezogen haben, oder Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf uns als Dritten übertragen werden sollen, können diese Kunden optional als „Wechsler“ übernommen werden, sofern eine Willenserklärung in schriftlicher Form seitens des neuen Abonnenten unterzeichnet worden und eine ordnungsgemäße Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses durch eine der Vertragsparteien erfolgt ist. Es gilt jedoch ein Gremienvorbehalt, sofern ein Wechsel zustimmungspflichtig ist oder berechtigte Gründe einen Wechsel nicht erlauben.

Ein bestehendes Monatsabonnement kann nur bedingt (anteilig, bezogen auf das Kündigungsdatum) seitens des Herstellers auf Neue Medien Partner und nach dessen Freigabe auf ein Vorteilsabonnement übertragen, sowie nach Überprüfung bisheriger Vereinbarungen und Optionen auf Kulanzbasis gegebenenfalls anteilig angerechnet werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Für Jahresabonnements gelten Vereinbarungen auf Grundlage der Mindestbezugsdauer, deren Vereinbarungen im Einzelfall zu prüfen sind, meistens jedoch bis zum Ende der Bezugsdauer erfüllt werden müssen.
Für eine Umstellung muss die bisherige Kunden-Nr. (siehe letzte Rechnung) kundenseitig angegeben oder ermittelt werden. Neue Medien Partner haftet nicht für Altlasten oder aus dem Wechsel entstehende Kosten und Gebühren.

DATENSCHUTZ-HINWEISE

Unsere Datenschutz-Hinweise sind online einsehbar auf NeueMedienPartner / Datenschutz

SOFTWARE SOFTWARE TOOLS AGB, BESTELL- UND VERSANDBEDINGUNGEN

Einige unserer Webseiten enthalten weitere Informationen und Links zu Produkten, Online-Bestellmöglichkeiten, Download-Links z.B. von Software und Bezugs- / Versandbedingungen, die dort explizit aufgeführt sind.

Neue Medien Partner liefert standardmäßig nur innerhalb von Deutschland. Sofern keine expliziten Angaben zu den Liefer- und Versandbedingungen gemacht oder vereinbart werden, verpflichtet sich der Kunde bzw. Vorteilsabonnent erforderliche Versandkosten plus Nebengebühren, etwaige Rücksendekosten, etc. selbst zu übernehmen. Gleiches gilt für Anreisekosten (Hin- und Rückfahrt), Übernachtungsaufwand und sonstige Nebenkosten, die im Rahmen eines Geschäftsbesuches, einer Schulung und sonstiger Events anfallen. Optionale Services sind separat anzufragen bzw. separat zu vergüten.

Für Verkäufe über Soziale Medien und Einkaufs- / Online Portale können separate Vereinbarungen gelten.

EG- Richtlinien 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik- Altgeräte (WEEE) und 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) Die RoHs und WEEE Richtlinien wurden in Deutschland durch das ElektroG umgesetzt, dass am 16.03.2005 in Kraft trat. Nach §3 ElektroG werden Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen öffentlichen Stelle registrieren zu lassen, wenn sie ein Produkt aus dem Katalog des ElektroG in den Verkehr bringen. Diese Pflicht gilt ab dem 24.11.2005. Durch das ElektroG wird die Verantwortung der Händler und Importeure auf die Rücknahme und Verwertung ihrer Produkte erweitert.
Neue Medien Partner ist weder Hersteller noch Importeur im Sinne des ElektroG. Neue Medien Partner ist nicht Hersteller, jedoch Vertreiber elektronischer Geräte der Kategorien drei, vier und neun, die ausschließlich von registrierten Unternehmen erworben werden. Aufgrund dessen finden die Pflichten aus dem ElektroG auf Neue Medien Partner keine Anwendung. Für das Haufe-Lexware elektronische Fahrtenbuch by Vimcar gelten besondere Bedingungen, die sie den AGB der Hersteller entnehmen können.

Neue Medien Partner ist nicht Hersteller der vertriebenen Produkte, Software und Apps, und haftet nicht für deren ordnungsgemäße Funktionalität. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen der Hersteller – AGB, Hersteller-Garantien und Gewährleistungen.

Kurzfristige Änderungen der Hersteller-AGB und Sub-Dienstleister-AGB können diese Vereinbarungen unmittelbar ändern. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir entweder per E-Mail info@neuemedienpartner.de oder telefonisch während der Öffnungszeiten und nach individueller Vereinbarung zur Verfügung. Änderungen dieser Vereinbarungen sind möglich und werden online veröffentlicht. Bitte beachten Sie Impressum und Datenschutz-Hinweise auf unseren Webseiten.

Stand: 03.01.25

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